Menschen für Tierrechte: KOALITIONSVERTRAG - MEHR TIERSCHUTZ, ABER KEINE ECHTE WENDE



Der gestern veröffentlichte Koalitionsvertrag der Ampelparteien enthält deutlich ambitioniertere Tierschutzmaßnahmen als die Pläne der Vorgängerregierungen. Er bleibt jedoch an einigen Punkten hinter den Versprechen der Wahlprogramme zurück. Es fehlen beispielsweise der angekündigte Ausstiegsplan aus dem Tierversuch, ebenso wie ein bundesweites Verbandsklagerecht. Hinzu kommt, dass der Vertrag an wichtigen Stellen unkonkret bleibt. Ob die neue Bundesregierung dem bereits seit 20 Jahren existierenden Staatsziel Tierschutz gerecht wird, wird sich erst bei der konkreten Ausgestaltung zeigen.

Etwa anderthalb Seiten sieht der 177-seitige Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den Tierschutz vor. Der Abschnitt zum Tierschutz ist länger und deutlich ambitionierter als in den Koalitionsverträgen der Vorgängerregierungen. Inhaltlich liegt der Fokus auf dem Umbau der sogenannten Nutztierhaltung.


Positiv: Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung


So will die Ampel-Koalition bis 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einführen. Außerdem sollen Landwirte dabei unterstützt werden, die „Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen“. Die Investitionsförderung soll sich künftig nach den Haltungskriterien richten und in der Regel nur für die oberen Stufen gewährt werden. Die Entwicklung der Tierbestände soll sich an der Fläche orientieren und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes gebracht werden.


Bleibt aus: Paradigmenwechsel weg von der Tierhaltung


„Hier ist Potenzial für Tierschutz-Verbesserungen, ein echter Paradigmenwechsel weg von der klimaschädlichen Tierhaltung sieht aber anders aus!“, sagt Christina Ledermann, Vorsitzende vom Bundesverband Menschen für Tierrechte und ergänzt: „Es fällt auf, dass die Reduktion der Tierzahlen nur indirekt über die Flächenbindung der Tierbestände benannt wird. Tatsache ist aber, dass das Erreichen des Klimaziels und eine zumindest bessere Tierhaltung nicht ohne eine deutliche Reduktion der Bestände möglich sein wird. Hier wird es sehr auf die konkrete Ausgestaltung ankommen, beispielsweise mit wie vielen Großvieheinheiten pro Hektar gerechnet wird.“
Ampel will pflanzliche Lebensmittel stärken
Der Tierrechtsverband setzt sich für eine umfassende Agrar- und Ernährungswende ein. Zentrale Forderungen sind neben der Reduzierung der Tierbestände Ausstiegsförderungen für Landwirte, die ihre Tierhaltung beenden und stattdessen pflanzliche Lebensmittel produzieren sowie Steuerermäßigungen für klima- und tierfreundliche Produkte. Positiv bewertet der Verband in diesem Zusammenhang, dass die Ampel-Parteien pflanzliche Lebensmittel stärken und sich für die Zulassung von Fleischersatzprodukten in der EU einsetzen wollen.

Ernährungsstrategie notwendig

„Um die pflanzliche Ernährung zu stärken, ist eine Ernährungsstrategie nötig. Diese sollte eine Informations- und Bildungskampagne umfassen. Außerdem brauchen wir mehr vegane Angebote in öffentlichen Einrichtungen und mehr Forschungsförderung für pflanzliche Alternativen“, fordert Christina Ledermann.

Tierversuche: expliziter Ausstiegsplan fehlt

Als enttäuschend bewertet der Verband, dass ein klares Bekenntnis zu einem Ausstiegsplan aus dem Tierversuch im Koalitionsvertrag fehlt, obwohl SPD und Grüne diesen in ihren Wahlprogrammen explizit angekündigt hatten. Geplant ist stattdessen, eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen vorzulegen. Außerdem soll die Forschung zu Alternativen sowie ihre Umsetzung in die Praxis verstärkt sowie ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk etabliert werden.

Reduktionsstrategie so effektiv wie möglich gestalten

„Hier ist es den Verhandlern von SPD und Grünen offensichtlich nicht gelungen, sich durchzusetzen. Nun kommt es darauf an, die angekündigte Reduktionsstrategie so effektiv wie möglich auszugestalten. Gleiches gilt für die Förderung von tierversuchsfreien Verfahren. Dies darf kein Lippenbekenntnis bleiben, wie in den Plänen der Vorgängerregierungen. Hier brauchen wir einen echten Umschwung in Richtung der humanbasierten tierversuchsfreien Verfahren“, fordert Christina Ledermann.


Bundesweites Verbandsklagerecht: Fehlanzeige

Bezüglich der Missstände bei Gesetzgebung, Vollzug und Gerichtsbarkeit, begrüßt der Verband die Pläne, bestehende Rechts- und Vollzugslücken im Tierschutzbereich zu schließen, Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht zu überführen sowie das maximale Strafmaß für Tierschutzvergehen zu erhöhen. Dies sei wichtig und notwendig, könne jedoch nicht aufwiegen, dass ein anderes zentrales Rechtsinstrument zur Durchsetzung von Tierschutzinteressen auf dem Verhandlungstisch geopfert worden sei: Der Vertrag sieht kein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen vor.
Quelle Text und Foto: Menschen für Tierrechte 
Fotos: Colin Goldner (Schimpanse), free animal pix (Tiger), Marc Tollas/Pixelio (Kalb), soylent network (Schwein), efmukel/AdobeStock (Maus), Jose Manuel Gelpi/Fotolia (Küken), Kurt Klement/Pixelio (Mops), animal rights watch (Legehenne), simonschmid614/Pixabay (Bundestag)
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