Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen.
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Seit Monaten
verlangen immer mehr Veterinärbehörden in Deutschland von gemeinnützigen
Tierschutzorganisationen, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, eine
Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 Abs. 1
Ziffer 3 Tierschutzgesetz.
So wird diese Handelsgenehmigung jetzt
beispielsweise flächendeckend von den Veterinärämtern in
Nordrhein-Westfalen gefordert. Ebenso wird sie von den zuständigen
Behörden in Sachsen-Anhalt verlangt, wenn das Verbringen von Hunden aus
dem Ausland und deren Abgabe gegen Entgelt erfolgt.
Dabei sind die Voraussetzungen für eine
Einordnung als gewerblicher Handel weder aus tierseuchen- noch
tierschutzrechtlicher Sicht gegeben.
TASSO, bmt und ETN haben zur Verbringung
von Hunden ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Beitrag zur
Rechtssicherheit für alle Beteiligten in diesem Bereich zu leisten. Das
Rechtsgutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland –
Tierschutz und gewerblicher Handel“ kommt zu dem Schluss, dass bei
Tierschutzorganisationen kein gewerbliches Handeln und keine
Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und somit keine Handelsgenehmigung
verlangt werden kann.
Nach der Veröffentlichung des Gutachtens
haben uns zahlreiche Anfragen betroffener Tierschutzvereine erreicht.
Viele Tierschützer sind empört über die Vorgehensweise der Behörden und
sehen sich mit kriminellen Hundehändlern auf eine Stufe gestellt.
Darüber hinaus befürchten viele Vereine nach der Einstufung als
Hundehändler den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit und letztlich das Ende
ihrer Tierschutzarbeit.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer
Veterinärbehörde gemacht? Wurde von Ihrem Tierheim oder Verein eine
entsprechende Genehmigung verlangt? Wie haben Sie reagiert? Haben Sie
Widerspruch eingelegt? Wie wurde über den Widerspruch entschieden? Haben
Sie eine Klage gegen die Anordnung, eine Genehmigung für den
gewerblichen Handel mit Tieren beantragen zu müssen, eingereicht?
Um einen Überblick über die derzeitige
Situation und den aktuellen Sachstand zu erhalten, wie viele
Tierschutzvereine betroffen sind und welche Bundesländer bzw.
Veterinärämter eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren
fordern, haben wir auf unserer Internetseite eine Plattform
eingerichtet, auf der Tierschutzorganisationen über ihre Erlebnisse mit
den Behörden berichten können:
www.tasso.net/Gutachten-
Quelle und Copyright: TASSO
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