So, und wenn mich nochmal jemand fragt, ob sich denn nicht einfach jeder "Katzenpsychologe" nennen kann, dann sage ich nur:
Sachkundelehrgang Katzenhaltung mit Prüfung nach
TierSchG §11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8 a)
inkl. Transportbefähigung bestanden
Musste erst mal können....Im Übrigen lässt sich meine Ausbildung und die Fortbildungen, die ich gemacht habe, gerne unter "Über mich" nachlesen.
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