Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt Beschluss der Landesregierung zur Katzenkastration


Sulzbach, 15. September 2014 – Rund zwei Millionen Streunerkatzen leben schätzungsweise in Deutschland. Jeglicher Witterung ausgesetzt, leiden sie an Hunger und Krankheiten. Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen vermehren und somit das Leid der Tiere vergrößern.
Das Tierschutzgesetz ermächtigt in §13 b die Landesregierungen, den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem jeweiligen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist. Durch Rechtsverordnung können die Landesregierungen diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen.
„Mit dem Kabinettsbeschluss am Freitag  hat die Hessische Landesregierung den Städten und Gemeinden die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenkastrationsverordnungen für freilaufende Katzen zu erlassen“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V. „Wir fordern nun die hessischen Kommunen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um das Katzenelend in Hessen einzudämmen.“
„Aus unserer Sicht sind gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang die einzige, alternativlose und wirkungsvolle Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend tierschutzgerecht und nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt Ruckelshaus weiter. „Nach Baden-Württemberg hat Hessen die Verantwortung für seine Katzen übernommen und den Tierschutz im Land gestärkt. Jetzt müssen die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und die Ermächtigungsgrundlage des § 13 b Tierschutzgesetz entsprechend wahrnehmen.“
 
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