Sulzbach, 15. September 2014 – Rund zwei
Millionen Streunerkatzen leben schätzungsweise in Deutschland. Jeglicher
Witterung ausgesetzt, leiden sie an Hunger und Krankheiten. Verschärft wird das
Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit
freilebenden Katzen vermehren und somit das Leid der Tiere vergrößern.
Das Tierschutzgesetz ermächtigt in §13 b die
Landesregierungen, den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu
beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schmerzen,
Leiden oder Schäden bei den in dem jeweiligen Gebiet lebenden Katzen
erforderlich ist. Durch Rechtsverordnung können die Landesregierungen diese
Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen.
„Mit dem Kabinettsbeschluss am Freitag hat
die Hessische Landesregierung den Städten und Gemeinden die erforderliche
rechtliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenkastrationsverordnungen für
freilaufende Katzen zu erlassen“, freut sich Mike Ruckelshaus,
tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V. „Wir fordern nun die
hessischen Kommunen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um das
Katzenelend in Hessen einzudämmen.“
„Aus unserer Sicht sind gesetzliche
Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit
Freigang die einzige, alternativlose und wirkungsvolle Maßnahme, um die
unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen und das daraus resultierende
Katzenelend tierschutzgerecht und nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt
Ruckelshaus weiter. „Nach Baden-Württemberg hat Hessen die Verantwortung für
seine Katzen übernommen und den Tierschutz im Land gestärkt. Jetzt müssen die
anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und die Ermächtigungsgrundlage des §
13 b Tierschutzgesetz entsprechend wahrnehmen.“
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