Bahnbrechendes Urteil für den Tierschutz

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht für alle Tierschutzvereine ein wichtiges Urteil gefällt. Vereine, die kein eigenes Tierheim betreiben, sondern mit Pflegestellen arbeiten, können aufatmen. Ihre Pflegestellen müssen ausdrücklich nicht einen Sachkundenachweis nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes erbringen.
Damit hat die Aktionsgemeinschaft für Tiere sich gegen den Kreis Mettmann und dessen Amtsveterinär durchgesetzt. Der wollte dem Verein die Unterbringung von Tieren in Pflegestellen untersagen, die AGT klagte dagegen und bekam gestern von richterlicher Stelle Recht.
Damit ist es dem Verein aber auch gelungen, für unzählige kleine Tierschutzorganisationen in Deutschland Rechtssicherheit zu erlangen.In Zukunft müssen Pflegestellen, auch wenn sie nicht den Sachkundenachweis nach Paragraph 11 haben, nicht dulden, dass der Amtsveterinär jederzeit ohne vorherige Ankündigung Zutritt zur Wohnung bekommt. Hätte das Gericht die Klage abgewiesen, wäre es für viele Vereine wohl unmöglich geworden, Menschen dazu zu bewegen, sich als Pflegestelle zur Verfügung zu stellen. Somit ist das Urteil als ein guter und notwendiger Sieg für den Tierschutz zu werten.

Kommentare