Yorkshire Terrier darf ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden

Die Liebhaber der kleinen Hunde können aufatmen: Yorkshire-Terrier gelten als Kleinteire. Zumindest im Mietrecht. Nicht zur Diskriminierung, sondern zum Vorteil des Hundes haben die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) entschieden. Wegen der geringen Größe würden die Hunde die anderen Mieter nicht belästigen und müssten daher auch keine spezielle Erlaubnis des Vermieters nachweisen, so die Richter. Man darf gespannt sein, ob Chihuahuas, Papillons, Dackel und Co auch unter diese Regelung fallen und wo die Größengrenze verläuft.

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