So nicht!

Tierschützer: "Musterprozess"

Dem Tierschutzverein Neuss hat der zuständige Landrat jede weitere Betätigung untersagt. Begründung: der Verein, der mit Pflegestellen arbeitet, führe eine "tierheimähnliche Einrichtung ohne Genehmigung". Was aber heißt das im Klartext?
Da wird einen Tierschutzverein, dessen Mitglieder viel Zeit, Engagement, Geld und persönlichen Einsatz bringen, unersagt, Not von Tieren zu lindern. Oder noch klarer: Aufgrund der Entscheidung des Landrates werden zig Tiere, denen zu einem lebenswerten Leben geholfen werden könnte, elend krepieren.
Dahinter steckt die immer wieder gehörte und selbst von Amtsveterinären unterstützte Behauptung, Tiere aus dem Süden würden diverse Krankheiten einschleppen. Als ob nicht jeder Tierschutzverein schon aus Selbstschutz größten Wert auf die Vermittlung gründlich untersuchter und gesunder Tiere legen würde.
Die Tierschützer jedenfalls klagten gegen die Entscheidung des Landrates und und wurden gestern vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abschlägig beschieden. Als einen Mißerfolg sehen sie das allerdings nicht: Hier die Stellungnahme der Aktionsgemeinschaft Tiere, die sich der Klage des Neusser Tierschuzvereins gegen das Vermittlungsverbot angeschlossen hatte:

Pressemitteilung der Aktionsgemeinschaft für Tiere e.V.:

Unser Verein hat keine zentrale Aufnahmemöglichkeit für Katzen, sondern arbeitet mit privaten Pflegestellen. In 2004 wurden wir vom Veterinäramt Mettmann aufgefordert, für jede Pflegestelle eine sogenannte §11 TSG-Genehmigung zu beantragen, weil das eine tierheimähnliche Haltung seie. Um ein Exempel zu statuieren und zur Einschüchterung wurde ich aufgefordert, meine Pflegekatzen innerhalb von 1 Monat zu entsorgen, ansonsten wurde mir ein Bußgeld von 1000 Euro pro Katze angedroht. Wir haben dagegen Klage eingereicht, die am 04.09.06 vor dem Verwaltungsgericht D´dorf verhandelt wurde. Als erstes wurde der Bußgeldbescheid gegen mich persönlich als rechtswidrig bezeichnet und zurück genommen. Dann schloß sich das Gericht der Auffassung der inzwischen eingeschalteten Bezirksregierung an, nach der nicht jede Pflegestelle eine eigene §11-Genehmigung haben muß, sondern nur EINER im Verein. Leider schloß sich das Gericht NICHT unserer Auffassung an, dass ein Pflegestellenkonzept KEINE tierheimähnliche Haltung ist.Da ich selbst Tierheimleiterin unserer Hundeauffangstation in Essen bin und über alle nötigen Genehmigungen verfüge und zusätzlich 22 !!! AGTlerInnen die notwendigen Schulungen beim LTSB absolviert haben, könnten wir uns jetzt beruhigt zurück lehnen. Aber: Der AmtsVet könnte JEDERZEIT bei den Pflegestellen auf der Matte stehen und Einlaß begehren. Wer würde dann noch Pflegestelle sein wollen? Und was ist mit den vielen Hunderten kleiner Tierschutzvereine, die mit Pflegestellen arbeiten, die nicht die Nerven und das Geld haben, sich dem Krieg der AmtsVeterinäre gegen TierschützerInnen zu stellen und die überhaupt noch nicht begriffen haben, was da auf sie zukommt? Der Deutsche Tierschutzbund scheinbar auch noch nicht.Deshalb werden wir Berufung einlegen, die auch aufschiebende Wirkung hat.Dieses Urteil ist keine Schlappe für Tierschützer, wie der Express titelte, das ist ein Schlag gegen Tiere!! Wo sonst sind Tiere in Not besseraufgehoben als in einer liebevollen Familie, wovon die meisten selbst Tiere haben und somit Sachkunde genug. Deshalb suchen wir weiter Pflegestellen für Hunde und Katzen.Während der Verhandlung waren 3 Vertreter des Kreises Mettmann anwesend, u.a. ein Amtsveterinär. Da stellt sich für uns die Frage nach der üppigen Personalausstattung dieses Amtes und dem Schwerpunkt von deren Arbeit.Auch gegen den TSV Neuss wurde verhandelt und dasselbe Urteil gesprochen.Beide TSV werden sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Vollstreckung des Todesurteils gegen den privaten Tierschutz in Deutschland abzuwenden.Christa Becker, 1. Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V./www.agtiere.de

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